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Auf diesem Portal finden Sie viele nützliche Informationen zu Autoversicherungen. Neben den verschiedenen Versicherungstarifen wie Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko und Insassen-Versicherung erfahren Sie auch, welche Änderungen es seit dem 1.Januar 2008 in Sachen Autoversicherung gibt.
Jeder Inhaber eines Autos ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zum Herbst beginnt jährlich der Versicherungskampf um Kunden für eine Kfz-Versicherung. In der Regel ist der Stichtag für die Kündigung der alten Autoversicherung der 30. November. Zu diesem Termin muss die Kündigung spätestens beim Versicherer vorliegen, sonst verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch.
Kündigung der Autoversicherung
Wie eingangs erwähnt, muss die Kündigung in der Regel bis zum 30.11. bei der Autoversicherung vorliegen. Die schriftliche Kündigung sollte per Einschreiben verschickt werden. Darauf anzugeben ist zum einen die Nummer des Versicherungsscheins und der Kündigungstermin; dies ist in den meisten Fällen dann der 31.12. oder der 1.1.
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Typklassen
Für die Berechnung der Tarifbeiträge in der Kfz-Versicherung sind zum einen die Typklasse und zum anderen die Regionalklasse ausschlaggebend. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung. Die Einstufung eines Personenkraftwagens in eine Typklasse gibt Auskunft zum Schadenbedarf.
Die Größe des Schadenbedarfs errechnet sich durch die Schadenhäufigkeit und die durchschnittliche Schadenhöhe. Die jeweilige Typklasse eines Fahrzeugs ist dem Typenklassenverzeichnis zu entnehmen. Nach dem übergreifenden Verzeichnis richten die Versicherer auch ihre Tarifbeiträge.
Aus diesem Grund sollte man vor dem Autokauf die Typklasse erfragen, um die laufenden Kosten kalkulieren zu können. Auskunft zur Typklassennummer Ihres Pkws finden Sie im Fahrzeugschein unter der Angabe „zu3“, und zwar handelt es sich um die ersten drei Ziffern.
Regionalklassen
Für die Berechnung der Prämie ist auch die Regionalklasse relevant. Die Regionalklasse hängt vom Zulassungsbezirk ab. Neben dem Fahrverhalten und den jeweiligen Straßenverhältnissen nimmt auch die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge Einfluss auf diesen Wert.
Neue Einstufung seit dem 1.Januar 2008
Seit dem 1.1.08 Jahres gelten veränderte Einstufungsbedingungen. Die Höhe der Kfz-Versicherung hängt von der Einstufung in die Typenklasse ab. Vor dem 1.Januar 2008 wurden Merkmale wie „Nutzeralter“, „Fahrzeugalter bei Erwerb“, „Wohneigentum“ und „Nutzkreis“ getrennt mit angerechnet. Nun fließen sie direkt in die Typenklassenbemessung mit ein.